Vermietung an Asylbewerber

Dem Landkreis Bayreuth ist an einer gelingenden Integration gelegen. Neben einem Arbeitsplatz ist angemessener privater Wohnraum ein wichtiger Baustein hierfür. Hier erhalten Sie Auskunft, wie Sie Wohnraum an anerkannte Asylbewerber/innen vermieten können.

Im Landkreis Bayreuth wohnen Asylbewerber/innen während ihres Asylverfahrens in Sammelunterkünften. Sobald das Verfahren positiv entschieden ist, dürfen diese jetzt "anerkannten Asylbewerber/innen" in Privatwohnungen ziehen.

Wenn Sie Interesse haben, eine Wohnung oder ein Haus an anerkannte Asylbewerber/innen zu vermieten, nehmen Sie bitte Kontakt mit den Hauptamtlichen Integrationslotsen auf.

Bitte halten Sie möglichst genaue Daten zu der Immobilie bereit (u. a. Kalt- und Warmmiete, Quadratmeterzahl, Anzahl der Zimmer).

Wichtig: Es gibt keine Garantie, dass aktuell ein/e geeignete/r Mieter/in für Ihre Immobilie zur Verfügung steht. Der Mietvertrag ist eine privatrechtliche Angelegenheit zwischen Ihnen und dem zukünftigen Mieter. Das Landratsamt übernimmt keine Haftung oder Bürgschaft.

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