Coronavirus - Informationen

Nachdem es aufgrund der aktuellen Infektionszahlen mit dem „Coronavirus“ (2019-nCoV) erneut zu starken Einschränkungen im öffentlichen Leben kommen muss, werden die Wirtschaftsförderungen aus Stadt und Landkreis Bayreuth den Informationsservice aus dem Monaten März und April wiederaufnehmen und Unternehmen der Region auf dieser Seite sowie auf den Informationsseiten der Stadt auf dem Laufenden halten.

+++ Aktuelles +++

Der bayerische Kabinettsbeschluss vom 03.12.2021 nach der Ministerpräsidentenkonferenz enthält v.a. eine Verschärfung der 2G-Zugangsbeschränkungen in Ladengeschäfte ab Donnerstag den 09.12.2021. Die Pressemitteilung der IHK für Oberfranken Bayreuth fasst diese und weitere Regelungen zusammen und im Bericht aus der Kabinettssitzung vom 14. Dezember 2021 – Bayerisches Landesportal (bayern.de) sind die wichtigsten Änderungen nachzulesen.

Die 15. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit den aktuellsten Änderungen kann abgerufen werden unter https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-841 . Die Begründung finden Sie hier:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-842 .
Die aktuellen Änderungen, auch als Lesefassung können Sie auf den Seiten der IHK Oberfranken Bayreuth abrufen. Die Geltungsdauer der Verordnung wurde verlängert, sie tritt am 12.01.2021 außer Kraft.

Eine tabellarische Zusammenstellung der Zugangsregeln  3G, 3G Plus, 2G, 2G Plus auch für Beschäftigte nach der 15. BayIfSMV können Sie hier herunterladen.
Mit Änderung vom 15.12.2021 sind Geboosterte, also Personen, deren dritte Impfung mindestens 15 Tage zurückliegt, von der Testpflicht  bei 2G Plus ausgenommen, außer in bundesrechtlich abweichend geregelte Bereichen (z.B. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime).

Die wichtigsten Fragen zu Zugangs- und Homeoffice-Reglungen beantwortet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf der Internetseite BMAS – Betrieblicher Infektionsschutz. Die bisherigen grundlegenden Regeln und neu hinzugekommen Regelungen des betrieblichen Infektionsschutzes in §28b des Infektionsschutzgesetzes gelten bis einschließlich 19. März 2022..
Einen kurzem Überblick über die aktuellen Änderungen zu 3G im Betrieb und Home-Office-Pflicht finden Sie unter  3G im Unternehmen / coburg.ihk.de  (Stand 24.11.2021).

Da die derzeitige Infektionslage zu kurzfristigen Regeländerungen führen kann bitten wir Sie, die aktuellen Regelungen für Wirtschaftsunternehmen auf den Seiten des Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie nachzulesen.

Nachfolgenden finden Sie Kontakte, Angebote und Reglungen, die insbesondere für Unternehmen aus der Region Bayreuth von Interesse sind.

Für weitergehende, allgemeingültige Informationen beispielsweise zu finanziellen Hilfen, arbeitsrechtlichen Reglungen sowie für Detailinformationen zu einzelnen Branchen bitten wir Sie, die Informationsseiten der Ministerien und Wirtschafts-/Branchenverbände aufzusuchen, da diese mehr Aktualität bieten können.

Falls Sie darüber hinausgehende Unterstützung benötigen oder bei dringenden Fragen können Sie sich auch telefonisch oder per E-Mail an die Wirtschaftsförderung wenden.

Wirtschaftsförderung des Landkreises Bayreuth 
Telefon: 0921 728 158
E-Mail: jana-lisa.moench@lra-bt.bayern.de 

COVID-19-Testungen

Coronatests in Unternehmen

Testen und impfen werden als wichtige Strategie angesehen, um Ausbreitung des Virus zu minimieren und letztlich die Pandemie in den Griff zu bekommen. Schnell- oder Selbsttests können Klarheit über eine Infektion mit SARS-CoV-2 zu bringen und helfen Unternehmen den Betrieb aufrecht zu erhalten und Mitarbeiter/innen, Kunden sowie Lieferanten zu schützen.

Während des Lockdowns in der 3. Welle haben Stadt und Landkreis Bayreuth zur Unterstützung eine Handreichung zum Thema Corona-Schnell- oder -Selbsttests in Unternehmen (PDF; Stand28:04.2021) gemeinsam mit dem Bayerischen Roten Kreuz – Kreisverband Bayreuth, der Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth und der Handwerkskammer für Oberfranken erstellt.

Allgemeine Informationen zur Bayerischen Teststrategie
Die Bayerische Teststrategie wird unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/bayerische-teststrategie/  erläutert. Neben vielen anderen Informationen u.a. zu verschiedenen Testverfahren erklärt gibt es eine hilfreiche Schritt-für-Schritt-Anleitung sowie ein allgemeines (herstellerunabhängiges) Erklärvideo zur Durchführung eines Selbsttests https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/bayerische-teststrategie/#erklaerung_selbsttest .

Eine tagesaktuell Produktübersicht über zugelassene Selbst- und Schnelltests stellt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zusammen.  Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien („Selbsttests“) als auch solche mit Sonderzulassung zur Anwendung durch geschultes Personal („Schnelltests“) zum Nachweis von SARS-CoV-2 werden gelistet.

 

Wichtigsten Informationen zum Thema Datenschutz beim Testen hat das Gastgewerbemagazin im April 2021 zusammengestellt: https://gastgewerbe-magazin.de/achtung-datenschutzfalle-fragen-und-antworten-zu-corona-schnelltests-fuer-mitarbeiter-35454?utm-source=GGM-Mailing+2021&utm_medium=E-Mail&utm-campaign=210415_GGM-NL .

Weitere Informationen auch unter https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/testen-und-impfen-5084246 

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Informationen über Angebote & Reglungen in der Region Bayreuth

Hilfen für Gründer

Das Bayreuther Gesundheitsamt setzt auf die Luca App und der Landkreis unterstützt dabei Gastronomie, Einzelhandel und Veranstaltungsbranche, s. https://www.bayreuth.de/bayreuther-gesundheitsamt-setzt-auf-die-luca-app/ .

Unternehmen, Einzelhändler, gastronomische Betriebe und andere Interessierte können Ihren Standort unter https://www.luca-app.de/locations  registrieren lassen. Bei Fragen zur Einrichtung, dem Ein- und Ausloggen und anderem mehr hilft einen Blick auf https://www.luca-app.de/faq/  oder weiteres Informationsmaterial, das Luca für Gastronomen und Einzelhändler anbietet.
Damit für die Kunden in Handel und Gastronomie künftig auf einen Blick erkennbar ist, welche Geschäfte die Einwahl über Luca anbieten, haben die Wirtschaftsförderungen von Stadt und Landkreis Bayreuth in Abstimmung mit Vertreterinnen und Vertretern von Einzelhandelsverband und Gastronomie einheitliche Aufkleber und Druckvorlagen erstellt. Diese sind über die Wirtschaftsförderungen kostenlos zu beziehen.

Ferner gibt es für Personen, die die Luca App nicht nutzen können oder wollen, für diese stehen kostenlos Schlüsselanhänger im Landratsamt Bayreuth zu Verfügung.

Finanzielle Zuschussprogramme von Bund und Ländern

Da die geltenden Maßnahmen zur Überwindung der Pandemie eine große wirtschaftliche Herausforderung für viele Unternehmen und Selbständige darstellen, haben sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder bereits im Frühjahr 2020 auf außerordentliche Wirtschaftshilfen geeinigt, die allen zu Gute kommen sollen, die von der Kontaktbeschränkungsmaßnahmen betroffen sind. Die Hilfen wurden mehrfach angepasst.

Einen ersten Überblick über die Bundeshilfen gibt das  „Maßnahmenpaket für Unternehmen gegen die Folgen des Coronavirus“ (PDF, Stand: 1. November 2021) sowie die Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie mit einem Überblick über Corona-Förderinstrumente (PDF, Stand: 22. Dezember 2021) und des Bundesministerium der Finanzen.  Daten und Informationen zur Bewertung der aktuellen wirtschaftlichen Lage (wie Arbeitslosenzahlen, Geschäftsklimaindex, bewilligte und ausgezahlte Hilfen) finden Sie auf der Online-Plattform „Dashboard Deutschland“.

+++ Aktuell +++
Angesichts der erneuten starken Einschränkungen durch die 4. Welle wird es auch zu Verlängerung bzgl. der Hilfsprogramme kommen. Erste wichtige Informatioen:

Das Bundeswirtschaftsministerium hat neben dem Förderzeitraum analog auch die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe bis Ende März 2022 verlängert. Schlussabrechnungen sollen bis 31. Dezember 2022 möglich sein.
Zudem hat das Bundeskabinett am 24.11.2021 weitere Einzelheiten auf den Weg gebracht:

Für Unternehmen wird das Instrument der Überbrückungshilfe III Plus als Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis Ende März 2022 fortgeführt.
Ebenso wird die Neustarthilfe Plus für Selbständige für die Monate Januar bis Ende März 2022 fortgeführt. Soloselbständige können hier weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt für den verlängerten Förderzeitraum also bis zu 4.500 Euro.
Verlängert bis Ende März 2022 werden auch die Härtefallhilfen.
Im Rahmen der neuen Überbrückungshilfe IV wird der Zugang zum Eigenkapitalzuschuss für Aussteller auf Weihnachtsmärkten erleichtert – künftig müssen sie nur für einen Monat einen relevanten Umsatzrückgang nachweisen (statt wie bislang mindestens 3 Monate). Zudem sollen Vorbereitungskosten bei der Überbrückungshilfe berücksichtigt werden können.
Unternehmen müssen weiterhin einen Umsatzrückgang von mindestens 30 % im Vergleich zum Referenzmonat 2019 nachweisen. Auf Empfehlung des Bundesrechnungshofs erhalten Unternehmen in der Überbrückungshilfe IV bei Umsatzausfällen ab 70 % bis zu 90 % der Fixkosten erstattet (bisher 100 %). In der Überbrückungshilfe III Plus bleibt es bei einer Erstattung von 100 % für diese Unternehmen.
Die Höchstgrenzen der Förderung werden analog zum neuen Befristeten EU-Beihilferahmen um 2,5 Mio. Euro angehoben – im Rahmen der Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020 um 2 Mio. auf 12 Mio. Euro, im Rahmen der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 um 0,5 Mio. auf 2,3 Mio. Euro.
Zudem sollen die KfW-Programme zu Corona bis Ende Juni 2022 verlängert werden.
 

Informationen zu Prorammen und Hilfen für bayerische Unternehmen gibt das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unter https://www.stmwi.bayern.de/wirtschaftshilfen/ 
Dort gibt es auch einen Entscheidungsfinder BMWi – Welche Corona-Hilfe passt zu mir und meinem Unternehmen?

Einen ersten Überblick finden Sie unter Hilfen für die Unternehmen – IHK für Oberfranken Bayreuth.

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Informationsseiten/Hotlines von Regierung, Ministerien und Wirtschaftsverbänden sowie branchenspezifische Informationen


Noch umfassendere Informationen, Verordnungstexte, Pressemitteilungen und Videos können auf den Seiten der Bundes- und Landesministerien sowie der Bundesregierung abgerufen werden. Sehr aktuell und auf die verschiedenen Branchen zugeschnitten sind in der Regel die Informationen bei den Wirtschaftsverbänden.

Industrie- und Handelskammer

Die IHK für Oberfranken Bayreuth bietet eine umfassende und nach Fachthemen strukturierte Informationsseite unter folgendem Link. Darüber hinaus empfiehlt sich eine Anmeldung für den Newsletter mit allen Updates.

Die wichtigsten Ansprechpartner bei Fragen finden Sie in einer PDF-Liste der IHK für Oberfranken Bayreuth.

Für die bayerischen Unternehmer wurde eine Hotline zur Überbrückungshilfe bei der IHK München Oberbayern eingerichtet: Tel. 089 5116-1111

Regierung von Oberfranken - Corona Soforthilfen (Lockdown Frühjahr 2020)

Anträge für die Corona-Soforthilfeprogramme des Bundes und des Freistaates Bayern für Unternehmen und Angehörige Freier Berufe im ersten Lockdown wurden von den Regierungen der Bezirke bearbeitet. Seit dem 31.05.2020 können keine Soforthilfeanträge mehr gestellt werden.

Rückwirkende Informationen finden Sie aber noch auf der Seite Soforthilfe Corona.

Aktuelle Information rund um Corona und Fördermöglichkeiten fasst folgende Übersicht zusammen.

Übersichtsseiten der Bayerischen Staatsregierung und Staatsministerien


Ferner bietet BayernInnovativ, die Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH einen regelmäßig aktualisierter Leitfaden zu den Programmen von Bund und Land Bayern sowie montags bis donnerstags von 10-12 Uhr und 14-16 Uhr eine  Live-Chat Möglichkeit: https://www.bayern-innovativ.de/seite/corona-krise-leitfaden-unterstuetzungsangebote

Übersichtsseiten der Bundesministerien und der Bundesregierung


Desweiteren wurden zwei Hotlines eingerichtet:

  • für den Direktantrag von Soloselbständigen, in eigenem Namen (ohne prüfenden Dritten), die bislang keinen Antrag gestellt haben: 030-1200 21034
  • für prüfende Dritte (Steuerberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung, Rechtsanwälte): 030-5268 5087

Branchenspezifischen Informationen - Gastronomie / Hotellerie

Branchenspezifischen Informationen - Einzelhandel

Aktuelle Meldungen und Informationen bieten der Handelsverband Deutschland e.V. sowie der Handelsverband Bayern e.V.
https://einzelhandel.de/index.php 
https://www.hv-bayern.de/aktuelles 

Tipps insbesondere zur Digitalisierung und Online-Handel: https://kompetenzzentrumhandel.de/ 

Webinare, Tipps u.a. von ibi research gefördert durch Bayerisches Wirtschaftsministerium unter: https://bayern-hilft-haendlern.de/ 

Eine Mustervorlage für ein neues Schutz- und Hygienekonzept vom HBE aufgrund der Änderungen zu Click & Collect  und weitere Infos finden Sie hier: https://www.hv-bayern.de/aktuelles/meldungen/2021-01-10-Click-amp-Collect-Neue-Infos.php 

Branchenspezifischen Informationen - Kultur- und Kreativwirtschaft

Branchenspezifischen Informationen - Freie Berufe / Selbständigkeit

Neben dem Bund der Selbständigen – Gewerbeverband Bayern e. V. geben das Institut für Freie Berufe (IFB) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg e.V. und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Landesverband Bayern umfassende Überblicke und Hielfestellungen für Freiberfler*innen und Selbständige:
https://www.bds-bayern.de/information-zum-coronavirus-covid-19
https://www.bds-bayern.de/corona/#1585081834791-4d9cb889-c0ea
http://ifb.uni-erlangen.de/ueber-uns/news/
https://www.gew-bayern.de/aktuelles/detailseite/neuigkeiten/infor/

Branchenspezifischen Informationen - Immobilienwirtschaft

Zusammenfassende Informationen gibt der Zentraler Immobilien Ausschuss e.V. – ZIA, die auch zusammen mit dem Handelsverband Deutschland e.V. den Verhaltenskodex des Handels und der Immobilienwirtschaft herausgegeben haben:
http://www.zia-deutschland.de/presse-aktuelles/corona-informationen 
https://www.zia-deutschland.de/fileadmin/Redaktion/Pressemitteilungen/Downloads/200603_Verhaltenskodex_ZIA-HDE.pdf 

Aktuelle Informationen auch im Liveticker der Immobilienzeitung:
https://www.immobilien-zeitung.de/newsticker-corona-fuer-die-immobilienwirtschaft 

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Weitere Unterstützungen und Informationen für Arbeitgeber


Neben den „außerordentliche Wirtschaftshilfen“ wurden für spezielle Problemlagen und Fragestellungen weitere finanzielle oder beratende Hilfestellungen erarbeitet.

Steuerliche Informationen / Steuerstundungen

Um Unternehmen und Beschäftigte in der Corona-Pandemie zu unterstützen, gibt es vielfältige steuerliche Hilfen.

Informationen und Formulare zur steuerlichen Entlastung für die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie finden Sie direkt beim Finanzamt Bayreuth bzw. auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums

Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2021 finden Sie im Monatsbericht des BMF.

Senkung der Umsatzsteuer
Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat am 3. Februar 2021 angekündigt, dass die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie über den 30. Juni hinaus befristet bis zum 31. Dezember 2022 auf den ermäßigten Steuersatz von 7% gesenkt werden soll.

Verlängerte Frist zur Abgabe von Steuererklärungen
Die Abgabefrist solle für durch Steuerberatungen erstellte Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2019 bis zum 31. August 2021 verlängert werden. Eine Verabschiedung der gesetzlichen Grundlage ist im März 2021 geplant.

Stundung von Steuern
Zur Stundung und Herabsetzung von Vorauszahlungen von Einkommens-, Körperschafts- und Umsatzsteuer sowie zum Verzicht auf Vollstreckung rückständiger Steuerschulden gibt Ihr zuständiges Finanzamt Auskunft.
Einen Antrag auf (Anschluss-)Stundung kann im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens bis 31. März 2021 gestellt werden. Die Stundungen laufen dann längstens bis 30. Juni 2021. Darüberhinausgehende Anschlussstundungen sollen im vereinfachten Verfahren nur im Zusammenhang mit einer angemessenen, längstens bis zum 31. Dezember 2021 dauernden Ratenzahlungsvereinbarung gewährt werden. Stundungszinsen werden in diesen Fällen grundsätzlich nicht erhoben.

Einzelheiten können u.a. nachgelesen werden unter:
Steuerliche Hilfen (BMF)
FAQ Steuern und Corona (BMF)
Aktuelles vom Bayerischen Landesamt für Steuern

Vertiefende Hinweise, sowie eine Übersicht der aktuellen Steuererleichterungen in Bayern finden Sie auch auf den Seiten der IHK Oberfranken Bayreuth:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/hilfen-fuer-die-unternehmen/steuererleichterungen-waehrend-der-corona-pandemie-4762174

Kurzarbeit

Unternehmen können seit Beginn der Coronakrise Kurzarbeitergeld beantragen, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten vom Ausfall betroffen sind. Mit dem Kurzarbeitergeld können betroffene Unternehmen ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch bei Auftragsausfällen weiter beschäftigen. Denn sie können Lohnkosten und Sozialabgaben von der Bundesagentur für Arbeit bezahlen lassen. Dies schließt auch Leiharbeitnehmer ein. Das Kurzarbeitergeld hilft also, Kündigungen zu vermeiden.

Darum beschloss das Bundeskabinett im Mai eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes, die sich nach der Dauer der Kurzarbeit richtet. Im September 2020 verabschiedete das Kabinett eine Verlängerung dieser Sonderregeln bis Ende 2021 und eine Erweiterung der Bezugszeit auf 24 Monate.
Weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld finden Sie auf:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld 
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-19-Beschaeftigung-fuer-alle.html 

Ausbildungshilfen

Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ kommt für kleine und mittlere Unternehmen (weniger als 250 Beschäftigte) infrage, die in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen oder in Ausbildungsberufen nach dem Pflegeberufe-, Krankenpflege- und/oder Altenpflegegesetz oder in den praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen, die bundes- und landesrechtlich geregelt sind, ausbilden.

Folgende Förderungen können beantragt werden:

  • Ausbildungsprämie bei Erhalt des Ausbildungsniveaus (2.000 € je Ausbildungsvertrag) oder Ausbildungsprämie plus für zusätzliche Ausbildungsverträgen (3.000 € je Ausbildungsvertrag). Es werden Ausbildungsverhältnisse gefördert, die im Zeitraum von 01.08.2020 bis 15.02.2021 beginnen.
  • Zuschuss zur Ausbildungsvergütung bei Vermeidung von Kurzarbeit für Auszubildende (75 % der Brutto-Ausbildungsvergütung). Der Antrag ist rückwirkend für jeden Monat stellen. Der Dezember 2020 ist der letzte Monat, für den eine Förderung möglich ist.
  • Übernahmeprämie: Übernahme von Auszubildenden von Unternehmen, die infolge der Corona-Krise insolvent sind (3.000 €). Eine Förderung mit der Übernahmeprämie erfolgt frühestens ab Inkrafttreten der Förderrichtlinie. Die Förderung ist bis zum 31. Dezember 2020 befristet.

  • Weitere Informationen auf den Seiten der IHK Oberfranken Bayreuth oder direkt bei der Bundesarbeitsagentur.

Arbeitsschutz und oberfränkische Produkte zur Bekämpfung der Corona-Pandemie

Es gelten die derzeitigen Arbeitsschutzregelungen fort:

  • Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zu anderen Personen; Tragen von Mund-Nasen-Schutz, wo dies nicht möglich ist.
  • In Kantinen und Pausenräumen muss ebenfalls der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden.
  • Arbeitgeber müssen Flüssigseife und Handtuchspender in Sanitärräumen bereitstellen.
  • Regelmäßiges Lüften muss gewährleistet sein.

Befristet gilt zusätzlich bis zum 15. März 2021:

  • Arbeitgeber sind verpflichtet, Homeoffice anzubieten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten das Angebot annehmen, soweit sie können.
  • Es gelten strengere betriebliche Arbeitsschutzregelungen für Abstände und Mund-Nasen-Schutz:
  • Müssen Räume von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden, müssen pro Person 10 m² zur Verfügung stehen.
  • In Betrieben ab 10 Beschäftigten müssen diese in möglichst kleine, feste Arbeitsgruppen eingeteilt werden.
  • Arbeitgeber müssen mindestens medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen.

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel enthält Konkretisierungen der Anforderungen der Verordnungen nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Bei Einhaltung dieser Konkretisierungen können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber davon ausgehen, dass die Anforderungen aus den Verordnungen erfüllt sind. Wird eine andere Lösung gewählt, muss damit mindestens die gleiche Sicherheit und der gleiche Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreicht werden.

Nachzulesen unter:
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel (PDF; Stand: 10.08.2020)
Übersicht: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (BAMS)

Die nötigen Produkte zur Sicherstellung der Arbeitsschutzmaßnahmen können zum Teil in der Region bezogen werden. Eine Übersicht von Herstellern aus Oberfranken (und darüber hinaus), die Atemschutzmasken, Mund-Nasen-Masken, Desinfektionsmittel, Face-Shields, Hygieneschutzwände und andere Komponenten herstellen gibt es bei der IHK Oberfranken Bayreuth unter: https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/coronavirus/hersteller-von-produkten-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie-4778636

Ausfall von Arbeitnehmer aufgrund von Quarantänemaßnahmen und Kinderbetreuung

Die Zahl der Arbeitnehmer, die aufgrund von Erkrankung/Quarantänemaßnahmen ausfallen ist hoch.
Auf der Seite FQA Coronabedingten Ausfall von Mitarbeitern der IHK Oberfranken Bayreuth finden Sie aktuelle Informationen zu Themen wie Krankmeldungen, Quarantäne, Lohnfortzahlung, Entschädigung bei KiTa-Schließung und vieles mehr.

FAQs zur Entschädigung Kinderbetreuung nach § 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz (IfSG) und das Antragsformular finden Sie bei der Regierung von Oberfranken unter https://www.regierung.oberfranken.bayern.de/service/download/formulare/gesundheit_verbraucherschutz/gesundheit.php  oder direkt auf dem Formularserver des IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/stmi+regierungen/rof/b5/55.2/rof_55.2-088/index 

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Informationen zur Unterstützung der Unternehmen in Stadt und Landkreis Bayreuth

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Weitere Informationen zum Coronavirus finden Sie hier

Personen

Name Telefon Telefax Zimmer E-Mail
Jana-Lisa Mönch
Wirtschaftsfördererin
+49 921 728-158 +49 921 728-88-158 165 jana-lisa.kirsch@lra-bt.bayern.de
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