Im Landkreis Bayreuth wohnen Asylbewerber/innen während ihres Asylverfahrens in Sammelunterkünften. Sobald das Verfahren positiv entschieden ist, dürfen diese jetzt "anerkannten Asylbewerber/innen" in Privatwohnungen ziehen.
Wenn Sie Interesse haben, eine Wohnung oder ein Haus an anerkannte Asylbewerber/innen zu vermieten, nehmen Sie bitte Kontakt mit den Hauptamtlichen Integrationslotsen auf.
Bitte halten Sie möglichst genaue Daten zu der Immobilie bereit (u. a. Kalt- und Warmmiete, Quadratmeterzahl, Anzahl der Zimmer).
Wichtig: Es gibt keine Garantie, dass aktuell ein/e geeignete/r Mieter/in für Ihre Immobilie zur Verfügung steht. Der Mietvertrag ist eine privatrechtliche Angelegenheit zwischen Ihnen und dem zukünftigen Mieter. Das Landratsamt übernimmt keine Haftung oder Bürgschaft.